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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaSAN Kasten auf LF 16-TS100 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW408675
Datum12.06.2007 22:11      MSG-Nr: [ 408675 ]33384 x gelesen

Geschrieben von Ferdinand HolubaVerabreicht werden darf es (zumindest in BW) nach meinem Kenntnisstand von RA, NA, (Weil ja die die Zugänge legen dürfen, fällt das bei RS unter Notkompetenz oder dürfen die auch, bin mir da jetzt grad net ganz sicher ???)


Wie Marc schon sagte: Mitunter sehr relativ im KatS.

Trotzdem bin ich für Kochsalz oder Ringer in Reichweite auch als Nicht-RDler dankbar: Eine qualifizierte Augenspülung kriege auch ich bei Bedarf damit allemal hin ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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