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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaWie lange ist man RettSan ?14 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408731
Datum12.06.2007 23:25      MSG-Nr: [ 408731 ]6002 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Dirk JaniakIst das nicht 30 Std. im Jahr? Ich bin aber schon mehr als 5 Jahre nicht mehr als RettSan tätig. Heisst das, dass ich die 30Std. nur einnmal nachmachen muss, oder 30Std x 5Jahre?

das ist, wie vieles in Deutschland, Ländersache. Und innerhalb der jeweiligen Regelung, die in Hessen ähnlich geartet ist wie in NRW, gibt es auch noch Ermessensspielraum. Letztlich ist derjenige für deinen Einsatz verantwortlich, der (vermeintlich) deine Eignung festgestellt und dich eingesetzt hat. Wenn ein Leistungserbringer dich einsetzt, wenn du die formellen Voraussetzungen erfüllst, so ist das IMHO dann nicht zu beanstanden, wenn du a.) einmal die Prüfung als RS abgelegt und bestanden hast und b.) dich entsprechend fortgebildet hast. Es würde formell also ausreichen die entsprechende FoBi-Stundenzahl abzuleisten und du könntes wieder fahren.

Praktisch ist das m.E. nicht ganz so einfach - denn während der "Abwesendheit" ändert sich vieles. Die tatsächliche Eignung lässt sich da wohl nicht an 30 oder 38 Stunden Fortbildung festmachen...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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