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| Thema | Feuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-( | 187 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 409507 | |||
| Datum | 16.06.2007 18:27 MSG-Nr: [ 409507 ] | 120282 x gelesen | |||
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Stehen die San-Kräfte dann auch noch unter besonderem Schutz der Genfer Konvention oder erhalten sie in diesem Falle normalen Kombatanten-Status? Grundsätzlich stehen die Sanitäter als solches immer noch unter Schutz, sofern sie selbst entsprechend gekennzeichnet sind und keinerlei Handlung begehen, welche ihrem Status entgegensteht. Nur wenn der Feind die Sanitäter bzw. ihre Fahrzeuge und Einrichtungen nicht als solche erkennen kann, dann wird er kein entsprechendes Schutzbedürfnis erkennen können und so handeln müssen als würde ermit Kombattanten konfrontiert. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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