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Thema | Feuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-( | 187 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 409510 | ||
Datum | 16.06.2007 18:33 MSG-Nr: [ 409510 ] | 120073 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stephan Breuer Stehen die San-Kräfte dann auch noch unter besonderem Schutz der Genfer Konvention oder erhalten sie in diesem Falle normalen Kombatanten-Status? Nein. Der besondere Schutz bleibt grundsätzlich bestehen. Sprich ich kann als Sanitäter kein Kriegsgefangener werden, darf meine Arbeit fortsetzen,... (zumindest soweit die Theorie). Geschrieben von Stephan Breuer Wenn sie in diesem Falle nicht mehr unter dem besonderen Schutz der Genfer Konvention stehen, müssten sie sich ja auch nicht an die Beschränkungen für militärisches Sanitätspersonal halten (Verletztenversorgung unabhängig von Kriegspartei, kein Mannschafts/-Waffentransport mit Sanitätskraftwagen etc.). Das gilt weiterhin. Denn diese Vorrechte und Verpflichtungen hängen grundsätzlich an der Person. Nur bringt es mir dann nichts, weil wenn Iwan das nicht erkennen kann. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, daß Iwan oder Yong Sun das Rote Kreut auf einem KrKW eher als Zielhilfe, denn als Schutzzeichen ansieht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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