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| Thema | Feuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-( | 187 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 409537 | ||
| Datum | 16.06.2007 21:26 MSG-Nr: [ 409537 ] | 120367 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Alexander Sucker Und wo ist der Handlungspielraum der Fw bei brennenden Kfz? Kann sich die Fw neuerdings aussuchen, was sie löschen möchte? Gibt's Fälle, wo ein EL wegen zu vorsichtiger Abwägung der Eigengefährdung zur Verantwortung gezogen wurde? Geschrieben von Alexander Sucker Ich sehe ein brennendes Kfz zu 100% als Schadfeuer, und es ist eine Pflichtaufgabe der Fw hier hoheitlich tätig zu werden und dieses Feuer zu löschen. Warum Schadfeuer ? Bis die Fw für gewöhnlich eintrifft, ist am Fahrzeug ohnehin nichts mehr zu retten. Bleibt noch der Umweltschaden oder eine Ausbreitungsgefahr. Ersteres dürfte nicht allzu akut sein und einer Abwägung mit der Eigengefährdung wohl klar unterliegen. Bleibt noch die Ausbreitungsgefahr. wenn es direkt am zertrümmerten Schaufenster steht - meinetwegen. Ein mittig auf der Straße brennender Pkw - eher nicht. ciao, Thorben | ||||
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