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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaSuboptimale Verteilung der Geräte - war: HLF 20-16 Fahrgestell45 Beiträge
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW409604
Datum17.06.2007 08:47      MSG-Nr: [ 409604 ]10733 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerIst ist nunmal eine paradoxe Situation, daß eine Gemeinde bei einem Bauvorhaben für sagen wir 300T? ein Fachingenieurbüro, einen Architekten,... beauftragt. Also jemand der ggfs. Ahnung von der Sache hat, das schon ein paar mal gemacht hat und dafür haftet was er tut.
Wenn aber die selben 300T? für ein Feuerwehrfahrzeug ausgegebenw erden, dann machen das leute die das u.U. vorher noch nie gemacht haben und außer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr und vollem Einsatz für die Sache keine nachhaltige Qualifikation braucht...


Absolut richtig.

Mal weiter gedacht:

Wenn ich da an meinen früheren Job denke (Möbelbranche), da war eine fachlich fundierte Kundenberatung das A und O. Hier kann man sich mit kompetenten Kundenberatern einen echten Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Aber haben das die Fahrzeughersteller auch schon erkannt? Wenn ich da an die aktuelle Beschaffung unseres LF´s denke, eher nicht.

Ich weiß nicht was ihr da für Erfahrungen gemacht habt, aber meiner Meinung nach könnte sich hier viel stärker der Hersteller profilieren. Liegt aber vielleicht auch an der deutschen Auftragsvergabestruktur, wo mehr oder weniger nur der Preis berücksichtigung findet.

Noch mehr habe ich mich gewundert, das beim Städte- und Gemeindebund keine Fachleute sitzen. Das einzige was die können, ist eine rechtlich saubere Ausschreibung basteln - sonstige Beratung fehlanzeige. Und aus definierten Fahrzeugvorgaben eine Ausschreibung stricken, sollte wohl jeder kommunale Verwaltungsfachhochschulabsolvent drauf haben.

Fazit:

- Die Hersteller könnten mehr bieten
- Die Kommunen könnten sich selbst helfen - wenn es beispielsweise über eine Einrichtung wie den Städte- und Gemeindebund fachliche Beratung gäbe
- Es ist anscheinend ein Markt für private Beratungsbüro´s da, oder gibt es sowas schon?

Nicht zuletzt muß aber auch die Feuerwehr selbst erkennen, das bei einer Fahrzeugbeschaffung für mehrere hunderttausend Euro mehr als ein F-Lehrgang nötig ist.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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