Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | 134 Beiträge |
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 409862 |
Datum | 18.06.2007 16:07 MSG-Nr: [ 409862 ] | 113218 x gelesen |
Infos: | 06.02.11 Aktuelle Umfrage zum Thema 03.12.06 DA zur BGV A3 03.12.06 BGV A3
|
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Von einem ehemaligen Kameraden aus RLP habe ich letzte Woche eine Stellungnahme der Unfallkasse zu dem Thema erhalten, da dort das Thema ebenfalls heftig dirkutiert wurde.
Demnach ist es nun geklärt, da etwas schriftlich vorliegt. Es ist nicht nach BetrSichVO zu prüfen! Also alle elektr. unterwiesenen dürfen weiterhin prüfen. Ausnahmen dort, wo Beschäftigte im Sinne d. ArbSchG (Schulen, Kindergärten, LFKS ?) arbeiten.
1. Gilt das staatliche Recht hinsichtlich ArbSchG und GeStoffV auch für die freiwilligen Feuerwehren?
4. Sind Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Beschäftigte im Sinne der BetrSichV?
Zu 1 und 4:
Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren sind keine Beschäftigten i.
S. des ArbSchG. Da die BetrSichV und GefStoffV auf das ArbSchG gestützt
erlassen wurden, gilt hier entsprechendes.
2. Ist für die Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel zwingend die BetrSichV, und damit staatliches Recht, anzuwenden?
Zu 2:
Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist demnach formal
nicht zwingend das staatliche Arbeitsschutzrecht anzuwenden, sondern es
gilt hier das autonome Recht des Unfallversicherungsträgers.
Zur Festlegung etwa des Prüfumfangs oder der Prüfzeiträume ist es
allerdings unerheblich, ob zur Prüfung der ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel die BetrSichV oder die UVV „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel“ als Rechtsgrundlage herangezogen wird.
Nach der UVV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen,
dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig
festgestellt werden.
Nach der BetrSichV hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend
den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen
zu überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen, sofern
Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu
gefährlichen Situationen führen können.
In der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind in der
Durchführungsanweisung zusätzlich noch Richtwerte für die Prüffristen
unter normalen Betriebsbedingungen angegeben. Allerdings mit der
Anmerkung, dass die Beurteilung der örtlichen Betriebs- und
Umgebungsbedingungen der Elektrofachkraft obliegt und diese im
Einzelfall zu anderen Prüffristen gelangen kann. Der Ermittlung der
Prüffristen unterliegt also auch einer Gefährdungsbeurteilung ähnlich
der Betriebssicherheitsverordnung.
In diesem Rahmen ist weiterhin die Prüfung der Geräte durch eine
„Elektrotechnisch unterwiesene Person“ möglich.
3. Ist die in Punkt 2 genannte Prüfung für den Bereich der Schulen und Kindergärten anders zu bewerten?
Zu 3:
In Schulen und Kindergärten arbeiten Beschäftigte i. S. des ArbSchG,
mithin sind die Bestimmungen der BetrSichV anzuwenden. Unterschiede wird
es sicherlich bei den ermittelten Prüffristen, also im Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung, geben.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Prävention
Orensteinstr. 10
56626 Andernach
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 03.12.2006 17:44 |
|
., Speyer |
| 03.12.2006 17:50 |
|
Dani7el 7M., Jockgrim |
| 03.12.2006 17:52 |
|
., Speyer |
| 03.12.2006 18:01 |
|
Dani7el 7M., Jockgrim |
| 03.12.2006 17:53 |
|
Andr7eas7 R.7, Haigerloch |
| 03.12.2006 18:12 |
|
Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna |
| 03.12.2006 18:33 |
|
Mark7us 7W., Linkenheim-Hochstetten |
| 03.12.2006 18:40 |
|
., Gerolstein |
| 03.12.2006 18:45 |
|
Thor7ben7 G.7, Leese bzw. Osnabrück |
| 03.12.2006 18:48 |
|
., Gerolstein |
| 03.12.2006 21:08 |
|
Mark7us 7H., Siegen |
| 04.12.2006 22:01 |
|
., Speyer |
| 03.12.2006 18:42 |
|
Thor7ben7 G.7, Leese bzw. Osnabrück |
| 03.12.2006 18:48 |
|
Andr7eas7 R.7, Haigerloch |
| 03.12.2006 18:48 |
|
Dani7el 7M., Jockgrim |
| 03.12.2006 18:14 |
|
Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna |
| 03.12.2006 19:14 |
|
., Speyer |
| 03.12.2006 19:18 |
|
., Speyer |
| 04.12.2006 22:55 |
|
Axel7 U.7, Bergkamen (NRW) |
| 05.12.2006 08:06 |
|
., Speyer | |