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Landesfeuerwehrverband
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern410486
Datum21.06.2007 06:42      MSG-Nr: [ 410486 ]28619 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo,

    Laut LFV Bayern wird in Bayern eine schnellstmögliche Lösung angestrebt. Eine Ausnahmeregelung sei in Aussicht gestellt worden. Mal schauen was dabei rauskommt.

    Im Newsletter wird auch auf einen Fernsehbeitrag eines Satiremagazins zu diesem Thema hingewiesen:
    Geschrieben von Newsletter 2007/005 Die Sendung "quer" des Bayerischen Rundfunk befasst sich am Donnerstag, 21. Juni 2007 um 20:15 Uhr unter anderem mit dem Thema Heckabsicherung bei Feuerwehrfahrzeugen.

    Der Bayerische Rundfunk kündigt den Sendebeitrag wie folgt an:

    "Genervte Feuerwehr - Ein kurioser Streit um gelbe Blinklichter: Feuerwehrmann zu sein ist mittlerweile ein hartes Los. Und zwar nicht, weil die Arbeit immer schwieriger wird, sondern weil die Bürokratie immer komplizierter ist. Die neueste Vorschrift: Die Feuerwehrwagen dürfen nicht mehr mit Heckblinkern zum Einsatzort fahren. Die gelben Blinker müssen also abmontiert und am Einsatzort wieder aufmontiert werden. Wer das nicht tut, der bekommt ein saftiges Bußgeld! Aber echte Feuerwehrmänner setzen sich trickreich zur Wehr. "quer" hat sich die Kniffe der Feuerwehr angesehen."


    Grüße
    Magnus



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