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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzentwurf zur Zahlung einer Zulage bei freiwilliger Mehrarbeit | 31 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 410845 | ||
Datum | 22.06.2007 12:36 MSG-Nr: [ 410845 ] | 9515 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar Reimer Geschrieben von Rene BonnAllerdings gibt es auch einige Städte die die zuviel geleisteten Stunden als Überstunden angeordnet haben und somit die Stunden dann auf diesem Wege vergüten. Wieso? Wo es kein Opt-Out gibt und Mehrarbeit angeordnet wird, wird das auch weiter so sein. ich glaube nicht, dass Kämmerer oder Aufsicht das heiße Eisen anpacken wollen... Ich bin allerdings nicht sicher, ob die Kollegen das Geld für die Mehrarbeit in jeder Stadt je sehen werden (oder nicht den Anwalt bemühen müssen...). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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