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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 411749 | ||
Datum | 27.06.2007 23:47 MSG-Nr: [ 411749 ] | 3749 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Wie sieht das denn bei Einsätzen in der Nacht aus? Die ganze Nacht draußen - kein Schlaf... Es gab irgendwo eine Regelung, dass einem am nächsten Tag dann auch eine gewisse Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zusteht (und somit auch vergütet werden müsste). Der Einsatzleiter erklärt den Einsatz einfach erst zu der Uhrzeit für beendet, zu welcher die Erholungsphase abgeschlossen ist. Damit velängert sich auch die Übernahme des Lohnausfalls durch die Gemeinde auf diese Zeit. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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