| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
| Thema | Feuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-( | 187 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 412046 | ||
| Datum | 29.06.2007 01:48 MSG-Nr: [ 412046 ] | 119693 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Alexander Sucker Also lassen wir als (Teil einer) Behörde zu, das hier ein rechtsfreier Raum entsteht und erhebliche Sachwerte in Kauf zu nehmen sind. Darum geht es doch nicht wirklich. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist in aller Regel Aufgabe der Polizei. Wenn die Abwägung des Einheitsführers der Feuerwehr die Möglichkeit erheblicher körperlicher Schäden seiner Einsatzkräfte gegenüber nur eher geringer zu erwartender Sachschäden ergibt, kann man ein Tätigwerden der Feuerwehr IMO kaum begründen. Quasi nebenbei sind "wir" für den Einsatz unter dem Einfluss körperlicher Gewalt weder ausgebildet noch ausgerüstet, ein Tätigwerden wäre also ein klarer Verstoß gegen die UVV. Insbesondere, wenn es "nur" um Sachwerte geht, was im besprochenen Beispiel ja der Fall ist. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|