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| Thema | Feuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-( | 187 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 412138 | ||
| Datum | 29.06.2007 17:18 MSG-Nr: [ 412138 ] | 119789 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sven Büttner Die Frage ist, was würden viele wieder schimpfen, wenn die Feuerwehr, wie viele das hier vertreten, nicht zum Einsatz gekommen wären Die Meinung außenstehender Dritter sollte bei der Entscheidung eines Einsatzleiters keine Rolle spielen. Dafür gibt es einschlägige Rechtsgrundlagen, die das Tätigwerden der Feuerwehr regeln. Dazu gehört u. a., dass man seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen trifft - in diesem Fall das Entschließungsermessen. Eine der Grenzen des Ermessens ist z. B. die Verhältnismäßigkeit. Im Einzelfall (der war hier gegeben) kann und muss der Einsatzleiter einen Einsatz ablehnen, wenn die Eigengefährdung unverhältnismäßig wäre. Geschrieben von Sven Büttner Das ist in unserem Land leider meist so, wie du es machst, machst du es falsch. Nö, die Rechtslage ist hier ziemlich eindeutig. Man muss sie nur kennen - da liegt das eigentliche Problem. Gruß Markus | ||||
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