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ThemaFeuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-(187 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen412138
Datum29.06.2007 17:18      MSG-Nr: [ 412138 ]119789 x gelesen
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  • 29.06.07 Ausrüstung ;-)

  • Hallo,

    Geschrieben von Sven BüttnerDie Frage ist, was würden viele wieder schimpfen, wenn die Feuerwehr, wie viele das hier vertreten, nicht zum Einsatz gekommen wären
    Die Meinung außenstehender Dritter sollte bei der Entscheidung eines Einsatzleiters keine Rolle spielen. Dafür gibt es einschlägige Rechtsgrundlagen, die das Tätigwerden der Feuerwehr regeln.

    Dazu gehört u. a., dass man seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen trifft - in diesem Fall das Entschließungsermessen. Eine der Grenzen des Ermessens ist z. B. die Verhältnismäßigkeit. Im Einzelfall (der war hier gegeben) kann und muss der Einsatzleiter einen Einsatz ablehnen, wenn die Eigengefährdung unverhältnismäßig wäre.

    Geschrieben von Sven BüttnerDas ist in unserem Land leider meist so, wie du es machst, machst du es falsch.
    Nö, die Rechtslage ist hier ziemlich eindeutig. Man muss sie nur kennen - da liegt das eigentliche Problem.


    Gruß
    Markus

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