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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehr und G8 und 'die Meinung des Volkes'...:-(187 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen412158
Datum29.06.2007 19:58      MSG-Nr: [ 412158 ]119420 x gelesen
Infos:
  • 29.06.07 Ausrüstung ;-)

  • Geschrieben von Sven BüttnerWo steht, dass man auf Demos als Feuerwehr nicht tätig werden darf?

    Es geht hier nicht um harmlose "Demos", sondern um massive Ausschreitungen, bei denen immer mit Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte der eingesetzten Kräfte gerechnet werden kann oder gar muss. Schau doch beispielsweise einfach mal in diegenannte UVV, da steht eigentlich schon genug:

    Geschrieben von GUV-V C 53
    Persönliche Schutzausrüstungen
    § 12.
    (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen
    vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt
    sind.

    (...)

    B. Besondere Bestimmungen
    Verhalten im Feuerwehrdienst
    § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
    die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.
    Im
    Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
    der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.




    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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