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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNeubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten68 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern412194
Datum30.06.2007 10:07      MSG-Nr: [ 412194 ]18209 x gelesen

Geschrieben von Jens HärtwigWer gibt euch das Recht auf den Feuerwehrhaltegurt zu verzichten.er gehört nach den geltenden UVV zur persönlichen Schutzausrüstung.Wenn einen eurer Kameraden im Einsatz etwas passiert
und die Unfallkassen weisen euch nach , das ihr den Gurt nicht angelegt hattet ,können sich euer Wehrleiter und der betreffende Einsatzleiter ,schon mal ein Zimmer in der nächsten JVA aussuchen


So jetzt schmeiß ich Dir ganz böse und ohne Dich persönlich beleidigen zu wollen was an den Kopf.

Bring bitte für diese "Scheißhausparole" (die leider sehr weit verbreitet ist) einen Beleg, der sachlich haltbar ist.

Nun zur sachlichen Seite:
Zur Absturzsicherung und zum Halten gibt es eine Reihe von deutlich besseren "Gerätschaften", die nebenbei gesagt auch noch einzig und allein für diesen Zweck gemacht sind, und bei einer ernsthaften Gefahrenanalyse auch das Mittel der Wahl sein sollten.

Zur Selbstrettung benötige ich keinen Feuerwehrunsicherheitsgurt, ich kann z.B. das Abseilen auch ohne Gurt jederzeit ausbilden, und das funktioniert mindestens geauso gut. Das wird Dir z.B. H.W. Kögler bestätigen. Wird z.B. übrigens in der Kletterausbildung bei Y-Reisen genauso ausgebildet.

Als Beilhalter ist er maximal unpraktisch und viel zu teuer, auch hinsichtlich der Folgekosten. Hier tut´s, so es denn sein muß, auch ein Werkzeuggürtel aus dem Baumarkt, oder ein normaler Ledergürtel.

So und jetzt bring mir bitte noch einen objektiven Einsatzzweck für dieses Teil, den ein anderes nicht genausogut (und kostengünstiger) oder sogar besser kann.

Ach ja, bei uns in der FFW werden die Gurte Zug um Zug aus Kostengründen abgeschafft.

mkg

Werner



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