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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Neubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten | 68 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 412197 | ||
Datum | 30.06.2007 10:49 MSG-Nr: [ 412197 ] | 18208 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jens Härtwig Wer gibt euch das Recht auf den Feuerwehrhaltegurt zu verzichten. Anders gefragt: Wo steht, daß er angelegt werden muß? Wenn einen eurer Kameraden im Einsatz etwas passiert Für die strafrechtlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig. Wenn man sich die vielen schwerstbrandverletzten Feuerwehrangehörigen in der Vergangenheit anschaut, die teilweise mit völlig unzureichender PSA vorgegangen sind (vorgehen mußten, weil nix besseres da war), müßten in Deutschland reihenweise Führungskräfte im Knast sitzen. Mir sind keine solche Fälle bekannt... Übrigens: In Sachsen sind durch die UVV Feuerwehren min. seit 2003 Überhosen gefordert. Seit wann habt ihr welche? MkG Sascha | ||||
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