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Persönliche Schutzausrüstung
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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaNeubeschaffung von Feuerwehr Haltegurten68 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen412197
Datum30.06.2007 10:49      MSG-Nr: [ 412197 ]18208 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jens HärtwigWer gibt euch das Recht auf den Feuerwehrhaltegurt zu verzichten.
Anders gefragt: Wo steht, daß er angelegt werden muß?

Wenn einen eurer Kameraden im Einsatz etwas passiert
und die Unfallkassen weisen euch nach , das ihr den Gurt nicht angelegt hattet ,können sich euer Wehrleiter und der betreffende Einsatzleiter ,schon mal ein Zimmer in der nächsten JVA aussuchen

Für die strafrechtlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig.

Wenn man sich die vielen schwerstbrandverletzten Feuerwehrangehörigen in der Vergangenheit anschaut, die teilweise mit völlig unzureichender PSA vorgegangen sind (vorgehen mußten, weil nix besseres da war), müßten in Deutschland reihenweise Führungskräfte im Knast sitzen. Mir sind keine solche Fälle bekannt...

Übrigens: In Sachsen sind durch die UVV Feuerwehren min. seit 2003 Überhosen gefordert. Seit wann habt ihr welche?


MkG Sascha


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