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Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.

Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.

Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.

Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.

Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungshubschrauber
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEhrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland20 Beiträge
AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW412227
Datum30.06.2007 14:35      MSG-Nr: [ 412227 ]10231 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas hat mit dem diskutierten Problem aber rein gar nix zu tun!

...das hat insofern damit was zu tun, das öffentliche Mittel nicht für den vorgesehen Zweck verwand werden.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIst das wirklich IMMER so, oder ist es nicht eher (?) so, dass alle bei dem von Euch/uns hoch gehaltenen System der Einbindung Ehrenamtlicher im RD z.B. in MANV-Strukturen (oder auf dem Land noch mehr in Hintergrunddienste, Reserven usw.) ein Mindestmaß an ausgebildeten ehrenamtlichen RS, RettAss benötigt werden, die auch über etwas reale Praxis verfügen?

In den mir bekannten Fällen sind die ehrenamtlichen die zum "Erfahrung sammeln" mitfahren die 3. Person auf dem RTW. Es sind ja auch nur spezielle RS oder RA die als ehrenamtliche anstelle einer Planstelle mitfahren, das hat mir "Erfahrung in die Breite bringen" rein gar nichts zu tun.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWird nicht genau deshalb i.d.R. von vielen evtl. sogar bestehende Qualitätslücken im Regel-RD akzeptiert, damit die MANV-Strukturen nicht bar jeder Erfahrung wären?

Als Feststellung: Die MANV-Strukturen in den betrachteten Bereichen sind bar jeder Erfahrung, weil dies über völlig anderes Personal realisiert wird. Und weil genau dieses Personal der MANV-Struktur nie zum Einsatz kommt weil eher der komplette Regel-RD plattgefahren wird...
Als Realität ("x-83-3 wenn ihr den Patienten abgegeben habt fahrt ihr wieder E-Stelle an", "Zum 5. mal?", "Positiv!")

Geschrieben von Ulrich CimolinoWäre es nicht auch so, dass bei rein hauptamtlichen Strukturen mit deutschen Qualitätsansprüchen es in weiten (ländlichen) Bereichen keine RD-Versorgung nach dem 1. Ereignis (RD-Einsatz, häufig auch "nur" KT) gäbe, weil dann die einzige feste Besatzung gebunden ist und mangels Einsatzzahlen keine 2. fest vorgehalten wird?

Es währe nicht so, es ist so! Das ein RTW mal eben 45km weit zum internistíschen Notfall in den Nachbarkereis fährt ist tägliche Realität. Und wehe der RTH ist dann auch schon gebunden...dann fährt ein NEF noch länger an...



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