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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beiträge
AutorPete8r H8., Idstein / Hessen412262
Datum30.06.2007 22:44      MSG-Nr: [ 412262 ]10750 x gelesen
Infos:
  • 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
  • 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

  • Geschrieben von Henning PetersGeschrieben von Friedo Lücking
    - Zusatzfahrzeuge (personelle und materielle Gestellung)
    - Bereitschaftsdienste bei längeren Einsätzen
    - Absicherung von Feuerwehreinsätzen


    Läuft hier ebenfalls über Hauptamtliche. Wüsste nicht, wie man das ehrenamtlich abdecken will. Die Ehrenamtler müssen ja auch noch einen "normalen" Beruf haben, womit sie ihr Geld verdienen.


    Ich glaube das die vorherigen Autoren ausdrücken wollten das zwar durchaus HA-Personal diese Funktionen wahrnehmen kann, aber halt meist kein Geld dafür bekommt, ergo ausserhalb ihrer Dienstzeit ehrenamtlich ist.

    Gruß
    Peter



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