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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aktuelle Brandschutz, Bericht über StLF | 267 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412827 | ||
| Datum | 04.07.2007 08:39 MSG-Nr: [ 412827 ] | 206238 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Martin Wer hat die aktuelle Brandschutz zur Hand? grad nicht, muss auch gleich auf DR. Geschrieben von Matthias Martin Darin ist ein Bericht über das wahrsch. kommende StLF. Infos zum StLF 10/6 (oder MLF oder LF 1 oder Käthe) sowie deren Einbindung und Vor-Geschichte findest Du hier: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_typen.html Daraus dieser Auszug: 3.5.1Erstangriffsfahrzeuge ?unterhalb ? der Löschgruppenfahrzeuge Spätestens seit der Diskussion um die ?2. Typenreduzierung? (hier v.a. um das ?LF 1?, vgl. DÄHN, 2002; CIMOLINO, 2002 und SCHNEIDER, 2004) ist ein Fahrzeug mit um die 7,5 t und fest eingebauter FP, aber mit Staffelbesatzung (serienmäßiger Doppelkabine) und weniger Beladung wie beim LF 10/6 auch ?offiziell? in der Diskussion. Beschafft wurden solche Fahrzeuge z.B. nach österreichischem Vorbild (vgl. Abb. 3.5.1/1) schon früher z.B. als VLF. Abb. 3.5.1/1.a: TLF 1000 nach österreichischem Vorbild. (Foto: Lohr-Magirus, Hönigtal/A) Abb. 3.5.1/1.b: LF-A (nach Ö-Norm) mit 400 l Wasser und HD-Anlage der Fa. Lohr-Magirus auf IVECO Daily 65 C 17 mit Allradantrieb von Achleitner. (Foto: Olaf Tampier, Dortmund) Rheinland-Pfalz hat bereits entsprechende Musterfahrzeuge als ?mittleres Löschfahrzeug? (MLF) bauen lassen (Baurichtlinie Nr. 2), vgl. Kap. 2.2.3.4. Die Bauvarianten und -wünsche reichen dabei von ?in jedem Fall unter 7,5 t zGM? bis hin zu ?mit Allrad, auf LKW-Fahrgestell und mit TS bzw. THL-Beladung?sowie teilweise sogar dreiteiliger Schiebleiter. Die von verschiedenen Seiten diskutierte Wassermenge bewegt sich im Bereich des LF 10/6 (von ca. 600 l bis ca. 1.200 l). Abb. 3.5.1/2: ?LF 1? mit ca. 7,5 t zGM hier als TSF-W/Z(-usatzbeladung) (wird auch als TSF-W-S(-onder) oder v.a. von einer Firma werbewirksam als KTLF bezeichnet) mit fest eingebauter FP auf MB Vario 814 D mit Aufbau von Ziegler. (Foto: Dr. Holger de Vries, Hamburg) Abb. 3.5.1/3: ?LF 1? - bzw. MLF (RLP) auf LKW-Fahrgestell mit fest eingebauter FP, vgl. auch Abb. 2.2.3.4/21. (Foto: Michael Bumb, Landau) Aus technischer Sicht ist beim LF 1 (MLF) zu beachten: LF 1 werden sicherlich ebenso wie TSF-W im Laufe der Jahre mit immer mehr Ausrüstung beladen. Dies kann zu erheblicher Überladung führen, da die Fahrzeuge je nach Basisfahrgestell über relativ geringe Gewichtsreserven verfügen. Fahrzeuge mit ?leichten LKW-Fahrgestellen? werden gern gewählt, weil die Fahrzeuge (vermeintlich) über einen stabileren Rahmen und eine größere Kabine sowie mehr Zuladung verfügen sollen ? und natürlich optisch größer aussehen. Dies hängt jedoch sehr stark von den jeweils verglichenen Varianten (Transporter-Doppelkabine bzw. Kastenwagen gegenüber einem leichten LKW-Fahrgestell mit Aufbau) ab und kann so keinesfalls pauschaliert werden. Fast immer jedoch verfügen Fahrzeuge auf Transporter-Basis im Vergleich zu solchen auf LKW-Fahrgestellen bei gleichem Endgewicht über eine deutlich größere Nutzlast, vgl. CIMOLINO/ZAWADKE, 2005! Bei Fahrzeugen auf LKW-Basis bewegt man sich i.d.R. auch hart an der Grenze von 7,5 t (alte Führerscheinklasse 3 bzw. C1). Dauerhafte Überladung gefährdet nicht nur die Fahrsicherheit, sondern auch die Haltbarkeit des Fahrgestells (Reifen, Achsen, Bremsen, Federung, Stoßdämpfer, Lenkung, Getriebe). Die Unterbringung von PA in einer serienmäßigen Doppelkabine ist aufgrund des beengten Innenraums schwierig bzw. technisch meist nicht vernünftig realisierbar. LF 1, MLF etc. sind als Zugfahrzeuge für Anhänger nur geeignet, wenn die zur Verfügung stehende Gewichtsreserve für die Stützlast reicht! Das betrifft v.a. die Fahrzeuge knapp an der Grenze von 7,5 t (für die Führerscheinklasse C1, bzw. C1 + E). Fest eingebaute Pumpen erfordern einen Nebenantrieb vom Getriebe oder ein Splitshift-Getriebe zwischen dem Getriebe und der Hinterachse (nur bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb über Gelenkwelle möglich), dies ist nicht bei allen Transporterfahrgestellen dieser Gewichtsklasse problemlos auch für hohe Dauerbelastungen möglich. Es kann zu erheblichen Problemen mit dem Motor (Kühlung) bzw. dem Getriebe (Nebenantrieb) kommen. Oder es müssen aufwändige, teuere und (meist) anfällige Sonderlösungen (zusätzlicher Ölkühler für Getriebe, Erweiterung des Motorkühlers mittels schaltbarem Wasser/Wasser-Wärmetauscher in Verbindung mit der Feuerlöschpumpe und/oder Zusatzlüfter für Antriebsaggregate und Gelenkwellen) eingebaut werden. Ein LF 1 kann bei den vorgesehenen Grenzen in den Fahrgestellen in Gewicht und Raum niemals wirklich ein LF 10/6 ersetzen, außer man schiebt die ?Grenzen? solange hinaus, bis man faktisch beim LF 10/6 mit Staffelkabine ist. Es gibt natürlich auch hier - kaum dass die Fahrzeuge ?vorgestellt? sind - natürlich auch hier schon wieder Fahrzeuge auf 8,6 t Fahrgestellen mit ?Zusatzbeladung? (z.B. Schiebleiter). LF 1 bzw. MLF sind derzeit v.a. mit Straßenantrieb vorgesehen (vgl. TR 2, RLP, Kap. 2.2.3.4), aber auch hier ist die Diskussion um Allradfahrzeuge mit Sicherheit zu erwarten, vgl. die Entwicklung beim TSF-W in Kap. 3.4.3. Spätestens dann sind die 7,5 t zGM nicht mehr zu halten! Das gleiche Problem ist bei der kommenden Euro-5-Regelung für die Motoren zu erwarten. Aus taktischer Sicht ist zu beachten: Mit der DIN-Beladung kann trotz der nur 6 Sitzplätze eine komplette Gruppe zum Löschangriff gebracht werden. Ein direkter Innenangriff vom Fahrzeug ist nur möglich, wenn dazu eine ausreichende Löschwassermenge mitgeführt wird. Das LF 1 eignet sich auf Grund seiner Beladung zur Herrichtung einer Wasserentnahmestelle aus Hydranten oder offenen Gewässern. Das LF 1 ist mit Beladung und Besatzung auch dazu geeignet, die Schlauchaufsicht an einer Langen Wegstrecke zu übernehmen, indem Reserveschläuche bereitgelegt werden und ggf. eine Verstärker- oder Reservepumpe gestellt wird. Aufgrund der geringen Beladung mit gerollten Druckschläuchen ist es wenig sinnvoll, nur mit TSF bzw. TSF-W oder LF 1 den Aufbau einer Wasserversorgung über lange Wegstrecke zu planen. LF 1 mit einer Hochdruck-Löschanlage oder einer Mini-Druckluftschaumanlage (CAFS = Compressed Air Foam System / DLSA = Druckluftschaumanlage) statt mit einer FPN 10/1000 bzw. 8/8, können nicht mehr für die Wasserförderung über lange Wegstrecke eingesetzt werden, weil ihnen die wichtige Komponente Feuerlösch-Kreiselpumpe fehlt. Aufschriften mit mehrfach vierstelligen Löschmittelmengen (Druckluftschaumvolumen) täuschen einen Einsatzwert vor, den das Fahrzeug niemals hat. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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