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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aktuelle Brandschutz, Bericht über StLF | 267 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 412924 | ||
| Datum | 04.07.2007 14:47 MSG-Nr: [ 412924 ] | 205846 x gelesen | ||
Erster Grundsatz: Wir arbeiten Einsätze nicht alleine ab! ;) Gerade bei der Lage wie du sie schilderst kann ich mir nicht vorstellen, dass nur diese zwei Fahrzeuge alarmiert werden. Geschrieben von Daniel Hermann Bleiben genau 2 Mann übrig. Richtig. Geschrieben von Daniel Hermann Diesen Trupp darf man aber nicht als weiteren AT einsetzen, da für diesen Trupp kein weiterer Sicherheitstrupp gestellt werden kann wie es eigentlich nach FwDV 7 gefordert wird. Falsch. Die FWDV7 sagt: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereit stehen" Jenen welchen hast du schon bereit gestellt. Sprich: Du kannst einen zweiten Trupp reinschicken wenn es notwendig ist. Geschrieben von Daniel Hermann Ein Sicherheitstrupp muss auch bis zu seinem Einsatz frei von Arbeit sein, für den Einsatzleiter ist er durch seine Eigenschaft als Sicherheitstrupp gebunden und ist nicht mehr verfügbar. Und das ist gut so. Geschrieben von Daniel Hermann Bei meinen Beispielen bin ich immer davon ausgegangen, dass kein MTF nachrückt. Worst Case Scenario. Ist auch nicht wirklich notwendig. Jedoch ist es (fast) totsicher, dass weitere Feuerwehren kommen werden. MFG Flo | ||||
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