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Rheinland-Pfalz:

Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.

=> www.add.rlp.de
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAktuelle Brandschutz, Bericht über StLF267 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen413092
Datum04.07.2007 23:16      MSG-Nr: [ 413092 ]205395 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Bastian Mülleriehe oben! die ADD in Trier sagt du willst dir ein LF 10/6 kaufen? bitte mach, du willst geld von uns? gibt es nicht wir geben nur noch geld für ein StLF/MLF! ganz einfach somit hat das Land jeder Komune ihren willen aufgezwungen. und das Brauch ich nicht weiter zu erläutern. Das erklärt sich von selbst.

du drehst dir da gerade deine Welt zurecht. AFAIK gibt's ein RLP verpflichtende Brandschutzbedarfspläne und was denen nach mindestens vorzuhalten ist? Zugleich sieht die TR für das MLF/StLF _NUR_ die Beladung des TSF-W (+ggf. WV-Modul) vor. Heißt folglich, THL ist offiziell in RLP gar nicht für das StLF vorgesehen. Das wiederum bedeutet, dass die Kommune mit THL-Bedarf ohnehin ein HLF 10/10 kaufen muss. Eine Schiebleiter für städtische bebaute Gegenden ist für das StLF ebenfalls nicht vorgesehen. Es bleibt also als Aufgabe für das StLF lediglich die Brandbekämpfung in dörflicher Bebauung. Genau das, was das TSF-W ebenso kann, optional auch mit 750er Tank, dann zieht nicht mal mehr das Wasser-Argument. Wozu jetzt ein TSF-W auf ein LKW-Fahrgestell setzen, damit an der Gewichtsgrenze kratzen und die Pumpe nicht mehr flexibel absetzen zu können? Warum für so einen Mist noch einen Aufpreis bezahlen gegenüber dem TSF-W?

Wer mit den Möglichkeiten des TSF-W nicht auskommt, muss nach RLP-Regelung ohnehin ein HLF10/10 beschaffen - selbst wenn's die Schiebleiter und großen Tank gar nicht braucht und ein 10/6-TH-Straße genügt hätte. Wer verteuert hier jetzt durch zwangszweise Etablierung zweier neuer Fahrzeuge die Kosten? Nur weil irgendein Honk im Sportministerium sich mit Eigenkreationen profilieren will, die nicht wirklich mehr können als deren kleinerer Normbruder das Geld zum Fenster herauswerfen?

Gruß,
Thorben



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