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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aktuelle Brandschutz, Bericht über StLF | 267 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 413098 | ||
| Datum | 04.07.2007 23:26 MSG-Nr: [ 413098 ] | 205213 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl AFAIK gibt's ein RLP verpflichtende Brandschutzbedarfspläne und was denen nach mindestens vorzuhalten ist? Das Stimmt, jede Kommune muß sich in eine Risikoklasse einteilen, die Feuerwehrverordnung sagt dann aus, welches Fahrzeug sie vorhalten muß. Geschrieben von Thorben Gruhl Zugleich sieht die TR für das MLF/StLF _NUR_ die Beladung des TSF-W (+ggf. WV-Modul) vor. Heißt folglich, THL ist offiziell in RLP gar nicht für das StLF vorgesehen. Und das dachte ich auch, und ich komme ja aus diesem schönen Bundesland und auch das sagt meiner Meinung nach die TR MLF aus... NUR, die LFKS hat in ihrem Haushaltsplan Mittel für die Beschaffung eines MLF-TH... Und das sagt dann wohl aus, es gibt es doch?! Geschrieben von Thorben Gruhl Wozu jetzt ein TSF-W auf ein LKW-Fahrgestell setzen, damit an der Gewichtsgrenze kratzen und die Pumpe nicht mehr flexibel absetzen zu können? Warum für so einen Mist noch einen Aufpreis bezahlen gegenüber dem TSF-W? Weil die Feuerwehrverordnung ganz gezielt das MLF vorsieht in bestimmten Risikoklassen und eben kein TSF-W... Warum auch immer... MfG Daniel | ||||
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