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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tragkraftspritze
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAktuelle Brandschutz, Bericht über StLF267 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen413115
Datum05.07.2007 00:19      MSG-Nr: [ 413115 ]204948 x gelesen

Moin,
Geschrieben von Bastian MüllerDesweitern wenn du dich Schlau gemacht hättest könntest du die Beladung eines StLF/MLF nach lesen guggst du

ich hätt fast gesagt nicht nötig, da bekannt. Hab aber trotzdem nochmal reingeguckt und siehe da - aus (sinngemäß) "Beladung: nach DIN 14530 (TSF-W) zuzüglich optional Modul Wasserversorgung aus TS und zusätzlichen 200(?)m B-Schlauch" hat man nun nur noch ein TS-Modul vorgesehen. Glückwunsch zu dieser Glanzleistung, den einzig sinnvollen Aspekt des MLF - die Kopplung der zweiten Pumpe an ausreichend Schlauchmaterial - jetzt auch noch abgeschafft zu haben.

So, was bleibt unter'm Strich? MLF = TSF-W auf LKW-Fahrgestell (mit weniger Nutzlast als ein gleich schwerer Transporter)mit zweiter Pumpe, mit der man aber mangels Schlauch keinen Vorteil bei der WV gewinnt. Von THL oder sosntigen Vorteilen steht da immer noch nichts, was nicht auch mit dem TSF-W ginge.

Geschrieben von Bastian MüllerWer sagt denn das auf ein StLF ne Schiebleiter drauf kommt?
Ebend. Ich sagte, dass dafür keine vorgesehen ist, folglich kann's als städtischer Erstangreifer nicht taugen. THL ist dem Entwurf nach auch nicht vorgesehen. Es bleibt also nur die ländlich Brandbekämpfung, etwas was seit 15 Jahren das TSF-W genausogut bei geringerem Anschaffungspreis kann.



Geschrieben von Bastian MüllerWeiter frage, sind die Module bindend oder optional Angesehen? wer sich mit Normen auskennt ist es optional also kann ich von der Mindestbeladung nach oben hin immer abweichen.
Und dann wildert man in dem Bereich, den das 10/6 abdeckt. Begründung für's StLF war aber, dass man ein Fahrzeug unterhalb des 10/6 bräuchte. Wie das vom Gewicht bei LKW mit max. 7,5t hinkommen soll, ist mir ebenso rätselhaft. Ähnlich beladene 10/6 sind den Herstellern nach angeblich mit 8,6t nicht mehr darstellbar. Abzüglich 300kg Personen macht 8,3t, das sind 800kg über der MLF-Grenze. Ob die Erweiterung auf Gruppenkabine soo viel wiegt?!



Geschrieben von Bastian MüllerDie Module sind im übrigen Vorschläge um es einigen Leuten leichter zu machen. Deweitern wenn ich keine TH will kann ich immer noch ne TS unterbringen bringt mir sogar mehr flexibilität gegenüber eines TSF-W.

Von THL les' ich im Entwurf nichts, seinen Vorgängern nach war es IIRC sogar ausdrücklich NICHT vorgesehen. Und was nützt die TS ohne ausreichende Schläuche? Nicht anfahrbare WE-stellen erreichen? Wow, wieso geht das bei einem _TS_F-W plötzlich nicht mehr? Oder etwa doch und das ganz ohne Kosten für zwei Pumpen zu verursachen?


Geschrieben von Bastian Müller
Deine sog. genannten Brandschutzbedarfspläne werden für jede Komune einzeln erstellt. Brandklasseneinteilung etc. pp.

Ja. und wen nsich da nichts wesentliches geändert hat, wird für alles was über dörflichen Brandschutz hinausgeht ohnehin ein größeres Fahrzeug als das MLF nötig? Also reicht für MLF-Aufgaben auch das herkömmliche TSF-W.

Gruß,
Thorben



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