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Landesfeuerwehrverband
Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWünsche an das neue FWG BW?12 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg413176
Datum05.07.2007 10:33      MSG-Nr: [ 413176 ]7055 x gelesen
Infos:
  • 05.07.07 Änderung FwG BaWü

  • Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M@yer

    ich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-)

    Ist das irgendwo möglich?


    "Hier" ist noch nichts zu finden ;-)))

    Laut Weihnachtsbotschaft unseres LFV soll im neuen Feuerwehrgesetz über den Status der Feuerwehrangehörigen und deren Rechte und Pflichten mit dem Ziel, den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst deutlich zu stärken nachgedacht werden. Weiterhin sollen die Aufgaben der Feuerwehren, die Organisation und Strukturen gemeindeübergreifender Hilfen, das Eintrittsalter in die aktive Abteilung, der Ersatz für kostenpflichtige Einsätze und der Status der Feuerwehrmusik (wichtig!!) neu überdacht und geregelt werden.
    Man sollte sich an seine zuständigen Feuerwehrverbände zwecks Infos bzw. Mitarbeit wenden.
    Evtl. gibt auch bei dieser Veranstaltung neue Hinweise zur Neufassung des FwG BaWü !

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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