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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze über Kreis- bzw . Verwaltunggrenzen | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413273 | ||
Datum | 05.07.2007 14:30 MSG-Nr: [ 413273 ] | 6604 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Nico Mertel Wie sind Eure Erfahrungen hiermit Ist bei uns gang und gäbe. Unser Gerätehaus liegt keine zwei Kilometer von der Landkreisgrenze entfernt, das Nachbarstädtchen keine vier Kilometer. Wenn wir eine zweite Drehleiter brauchen können wir eine aus dem Enzkreis mit 4 km Anfahrtsweg haben oder eine aus uns unserem Landkreis mit mindestens elf Kilometern Anfahrtsweg. Rat mal für was wir (und die Feuerwehr Knittlingen) uns jeweils entscheiden. Dito bei Sonderfahrzeugen wie GW-A. Geschrieben von Nico Mertel und auch mit den Meinungen von Arbeitgebern usw.? Wo ist das Problem? Es geht nur darum, dass ein Einsatz der Feuerwehr vorliegt, wo der Einsatz ist, ist völlig egal. Ich habe noch in keimem Feuerwehrgesetz was von einer Kreisgrenze gelesen, aber in allen was zum Thema nachbarschaftliche Löschhilfe. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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