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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWünsche an das neue FWG BW?12 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413299
Datum05.07.2007 15:23      MSG-Nr: [ 413299 ]6939 x gelesen
Infos:
  • 05.07.07 Änderung FwG BaWü

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Michael Allmendingerklar, geregelt ist es im §17 schon gut, aber eine Ergänzung wie z. B. "...sind sie für die
    Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung unter Gewährung von Sonderurlaub bzw. Sonderurlaubstagen freigestellt;..."


    Wofür??
    Die Regelung ist eindeutig. Wenn du von der Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt bist, dann brauchst du keinen Sonderurlaub, da du ja ohnehin freigestellt bist.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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