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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGrobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress...27 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen413619
Datum07.07.2007 00:32      MSG-Nr: [ 413619 ]9239 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDas eine ist Strafrecht, das andere autonomes Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherer.
RICHTIG!
Nur wird die Unfallkasse die Regressforderung zivilrechtlich durchsetzen müssen (es sei denn der reuige Sünder zahlt so). Und da ist es sehr hilfreich (für die Unfallkasse) den strafrechtlichen Prozess abzuwarten. Dort wird nämlich der Grad des Verschuldens beurteilt (Vorsatz, Fahrlässigkeit,...) auf den man sich dann zivilrechtlich beziehen kann.
Das Geschrieben von Christian Fischerautonomes Satzungsrecht kann nur vorschreiben das die Unfallkasse Regress nehmen kann/ soll, nicht das sie ihn bekommt.
Aber das ganze ist trivial, ist halt überall im Leben so. Daher mein
geschrieben von mir so what?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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