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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 413619 | ||
Datum | 07.07.2007 00:32 MSG-Nr: [ 413619 ] | 9239 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Das eine ist Strafrecht, das andere autonomes Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherer. RICHTIG! Nur wird die Unfallkasse die Regressforderung zivilrechtlich durchsetzen müssen (es sei denn der reuige Sünder zahlt so). Und da ist es sehr hilfreich (für die Unfallkasse) den strafrechtlichen Prozess abzuwarten. Dort wird nämlich der Grad des Verschuldens beurteilt (Vorsatz, Fahrlässigkeit,...) auf den man sich dann zivilrechtlich beziehen kann. Das Geschrieben von Christian Fischer autonomes Satzungsrechtkann nur vorschreiben das die Unfallkasse Regress nehmen kann/ soll, nicht das sie ihn bekommt. Aber das ganze ist trivial, ist halt überall im Leben so. Daher mein geschrieben von mir so what? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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