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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF Hamburg69 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW413884
Datum08.07.2007 21:47      MSG-Nr: [ 413884 ]30220 x gelesen

Geschrieben von Sven BüttnerDoch, aber Art17 (3) c) iii, beschreibt, dass Feuerwehr hiervon abweichen darf. Und auch die AZVOFeu läßt Ausnahmen zu, bei schaffung von Ausgleichsruhezeiten.

Also 24h Dienst erlaubt.


Interessant, dass die Ausnahmen nur für die tägliche Arbeitszelt gelten sollen..

Geschrieben von Sven BüttnerPS. Ansonsten dürfte ich in meiner Pause auch die Wache ohne Pieper verlassen, denn mir stände ja auch eine Pause zu.

Noch interessanter wirds, wenn die Tagesdienstbeamten ihre realen Anwesenheits- und ARbeitszeiten mal gegenrechnen...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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