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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF Hamburg | 69 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 413884 | ||
Datum | 08.07.2007 21:47 MSG-Nr: [ 413884 ] | 30220 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Büttner Doch, aber Art17 (3) c) iii, beschreibt, dass Feuerwehr hiervon abweichen darf. Und auch die AZVOFeu läßt Ausnahmen zu, bei schaffung von Ausgleichsruhezeiten. Interessant, dass die Ausnahmen nur für die tägliche Arbeitszelt gelten sollen.. Geschrieben von Sven Büttner PS. Ansonsten dürfte ich in meiner Pause auch die Wache ohne Pieper verlassen, denn mir stände ja auch eine Pause zu. Noch interessanter wirds, wenn die Tagesdienstbeamten ihre realen Anwesenheits- und ARbeitszeiten mal gegenrechnen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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