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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
| Thema | Unser Image - War Fachberater 'Feuerwehr' | 48 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 414658 | |||
| Datum | 12.07.2007 10:33 MSG-Nr: [ 414658 ] | 15782 x gelesen | |||
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Ich empfinde es als relativ unproblematisch, wenn die Fw sich am dörflichen Leben mit einbringt. Wenn sie das nicht in Dienstkleidung/Uniform tut: Who cares? Vielerorts (ja, BW und einige andere Regionen nicht...) wird es in der Regel ja sowieso der Verein (ob jetzt nun eingetragen oder nicht) sein, der entsprechend tätig wird. Fände dies ohne Dienstbekleidung statt und ganz offenkundig im Namen und auf Rechnung des Vereines ist dagegen auch nichts einzuwenden. Leider kommt dennoch nicht selten Dienstbekleidung zur Anwendung und auch die Tatsache, daß es sich um den Verein handelt, der dort tätig wird ist selten zu erkennen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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