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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSprungretter + Abströmsicherung = Unzulässig hohe Rüstzeiten26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Weingarten / Baden Württemberg414828
Datum12.07.2007 22:11      MSG-Nr: [ 414828 ]11870 x gelesen

Hallo,
Auszug aus dem Prüfplan der LFS:
Die Druckluftversorgung des Sprungpolsters erfolgt in der Bedienungs- und Wartungsanweisung durch eine Atemluftflasche / Geräteluftflasche 6 Liter / 300 bar.

Wieso lässt man hier dann eine Atemluftflasche zu, wenns da die Abströmsicherung gibt?

Frage hierzu:
Wie handhabt Ihr das, wenn der Sprungretter zum Einsatz kommt und die Flasche dann leer ist?
Entsprechend Reserveflasche in Vorhaltung oder ...

Unterscheidet Ihr ggf. zwischen Atemluft- / Geräteluftflasche?
Beispiel: Hebe- bzw. Dicht-Kissen (ohne den Aspekt der Rüstzeit)


Gruss
Christian

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