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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohn bzw. Entschädigung für Kommandanten Gerätewarte... | 6 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / Bayern | 415669 | ||
Datum | 17.07.2007 15:21 MSG-Nr: [ 415669 ] | 6906 x gelesen | ||
Geschrieben von Schmid Markus gibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt? Schau mal beim Artikel 11, BayFwG.: (1) Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben, falls sie nicht hauptberuflich Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Reisekostenvergütung. Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte), und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen entschädigt werden. 3Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen Auslagen abgegolten. Das muss sein, wenn du mehr willst, muss dein Kommandant mit dem BGM verhandeln. Gruss Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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