alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Bürgermeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohn bzw. Entschädigung für Kommandanten Gerätewarte...6 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415669
Datum17.07.2007 15:21      MSG-Nr: [ 415669 ]6906 x gelesen

Geschrieben von Schmid Markus gibt es eine offizielle Liste in der geregelt ist wer in einer Freiwilligen Feuerwehr Aufwandsentschädigung bekommt?
Und wieviel jeder zu bekommen hat.


Schau mal beim Artikel 11, BayFwG.:
(1) Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter haben, falls sie nicht hauptberuflich
Feuerwehrdienst leisten, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
und auf Reisekostenvergütung.
Andere Feuerwehrdienstleistende, die regelmäßig
über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z. B. Gerätewarte),
und Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die wegen hauptberuflicher
Tätigkeit keinen Entschädigungsanspruch haben (Satz 1), können angemessen
entschädigt werden. 3Durch die Entschädigung werden auch die notwendigen
Auslagen abgegolten.

Das muss sein, wenn du mehr willst, muss dein Kommandant mit dem BGM verhandeln.

Gruss

Anton Kastner


FF Mühlhausen

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.249


Lohn bzw. Entschädigung für Kommandanten Gerätewarte... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt