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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Petition, war: Heckwarnanlagen verboten... | 49 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 415740 | ||
Datum | 17.07.2007 21:54 MSG-Nr: [ 415740 ] | 21090 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Petitionsausschuss - Deutscher Bundestag und zum anderen eine Absicherung von Unfallstellen schon heute als ausreichend gegeben eingestuft werden kann (blaues Rundumlicht, Einschalten der Warnblinkanlage, Aufstellen des Warndreiecks in ausreichender Entfernung und Aufstellen der Warnleuchte nach §53a Abs.2 Nr.2 der StVZO). ich glaube der Petitionsausschuss sollte mal ein Besuch im Krankenhaus machen: => Löscharbeiten auf der A 7: Pkw rast in Brandstelle und verletzt 24 jährigen Feuerwehrmann schwer [mir fehlen ansonsten die Worte ...] MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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