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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Petition, war: Heckwarnanlagen verboten... | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 415764 | ||
Datum | 18.07.2007 00:45 MSG-Nr: [ 415764 ] | 21152 x gelesen | ||
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Moin Vielleicht sollten "wir" uns erst mal drauf einigen, was wir überhaupt wollen. Wollen wir zum Beispiel um jeden Preis die Lauflichtfunktion? Wir haben an zwei Fahrzeugen Heckblitzer (die rechteckigen, fünf bzw. sechs Stück in Reihe) und ob eine Lauflichtschaltung da noch mehr Sicherheit bringen würde, wage ich zumindest zu bezweifeln. Klar, wenn "wir" sie gestattet bekämen - her damit. Aber wenn es z.B. an der Lauflicht-Verkehrslenkungs-Geschichte scheitern würde, dann könnte ich persönlich auch damit leben, Lauflichtfunktionen zu untersagen, Hauptsache diese Art Blitzer an sich werden/bleiben gestattet. Mein Vorschlag wäre also, in das Schreiben die geforderten Anlagen mitaufzunehmen: - Weitwarnleuchten (WL6 heißen die afaik!?) [diese großen, runden, die nicht blitzen sondern blinken] - Blitzleuchten in Reihe (wenn es nun "zwei bis sechs" sein sollen müssen: Amen!), wenn möglich mit Lauflichtfunktion - das Ganze zum Betrieb im Stand sowie bei langsamer Fahrt Ansonsten befürchte irgendwie, dass mangels Kenntnis der verschiedenen Anlagen bei einer etwaigen Genehmigung dann doch wieder Murks rauskäme ;o) Gruß Sebastian PS: Zweite Zeile: " *die* Sicherheit von 1,1 Mio..." ;o) -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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