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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohn bzw. Entschädigung für Kommandanten Gerätewarte... | 6 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 415818 | ||
Datum | 18.07.2007 14:34 MSG-Nr: [ 415818 ] | 6196 x gelesen | ||
Hallo, wird bei uns in Form einer Satzung innerhalb der Gemeinde geregelt. Auf Landesebene gibt es zwar eine Richtlinie das Aufwandsentschädigung gezahlt werden muß und in welcher Höhe (also von - bis diese liegen darf/kann). Gemeinderat stimmt dann ab in welcher Höhe diese dann liegt. Bei uns i.d.Gemeinde bekommen: Wehrführer stellv.Wehrführer Jugendfeuerwehrwart Gerätewart eine solche Aufwandsentschädigung. Gruß Lars | ||||
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