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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar? | 20 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW | 416597 | ||
Datum | 23.07.2007 04:04 MSG-Nr: [ 416597 ] | 8306 x gelesen | ||
Moinmoin! Geschrieben von Christian Fischer ... wir vielleicht noch ein Tatbestand daraus... ... den einzigen Tatbestand den ich hier zu erkennen vermag ist der der beruflichen Fort- und Weiterbildung, und ich bin froh das Du nicht mein zuständiger Finanzbeamter bist :-)) Was zur beruflichen Fort- und Weiterbildung gehört ist sicherlich Ermessenssache; keinesfalls sind dieses nur Aufwendungen für den Beruf den ich zur Zeit ausübe. Beispiel an (m)einer Person: Ich habe irgendwann mal Industriekaufmann gelernt und ein wenig BWL studiert. Wenn mich mich in dieser Zeit im Bereich Transport/Verkehr und Logistik weiterbilde weil ich irgendwann vielleicht mal auf dem Lkw landen möchte, dann kann ich die Aufwendungen für Fachliteratur doch absetzen, egal was ich derzeit beruflich mache. Wenn ich dann auf dem Lkw gelandet bin und glaube immer noch dazulernen und mich weiterbilden zu müssen, wer hindert mich daran mich wieder im Bereich "kaufmännisches Wissen" fortzubilden um die Bandbreite meiner beruflichen Möglichkeiten/Veränderungen zu vergrößern bzw. zu erhalten; dann ist das ebenfalls Fort- und Weiterbildung egal was ich gerade beruflich mache. Wenn ich dann vom Lkw auf den Bus wechsel (sagen wir mal als Linienbusfahrer) dann sollte es wiederum als berufliche Fort- und Weiterbildung anerkannt werden wenn ich mir (egal zu welchem Berufsbild) Fachliteratur zulege oder mich in Lehrgängen weiterbilde. So, jetzt habe ich vom Linienbus fahren die Schnauze voll und sage meiner Frau sie möge sich doch einen Lkw kaufen, eine Güterkraftverkehrslizenz erwerben, sich mit einem Fuhrbetrieb selbständig machen und mich als Fahrer einstellen, dann sind alle Ausgaben die ich für meine berufliche Aus- und Weiterbildung tätige (sofern ich sie selber trage) wiederum Kosten die ich in meiner Steuererklärung geltend machen kann. Und wenn ich jetzt die ganze Zeit lang wie der kleine Drache Grisu im Hinterkopf gehabt habe das ich eigentlich Feuerwehrmann werden will, dann würde es mich schon mit Unverständnis erfüllen wenn ich Fort- und Weiterbildungen sowie gekaufte Fachliteratur in dieser Richtung nicht als Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung in der Steuererklärung geltend machen kann. Gerade in heutiger Zeit, in der es den perfekten Job bis zur Rente nicht mehr gibt und jeder versuchen sollte seine Einsatzmöglichkeiten so breit als möglich zu halten fände ich eine solch engstirnige Sicht der Dinge sehr schade. Meiner Meinung nach haben Finanzbeamten hier zu Recht einen Ermessensspielraum, und ich habe hier bislang nur gute Erfahrungen gemacht. Daher sollte mein Beitrag hier ausdrücklich kein Aufruf zur Steuerhinterziehung sein (wenn der ein oder andere das so verstanden haben sollte). ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld Ralf Röhling | ||||
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