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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHydr. Rettungsgeräte42 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen417118
Datum25.07.2007 21:49      MSG-Nr: [ 417118 ]10229 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.
3. Die Norm gibt schon ganz gute Geräte vor, das Problem steht meist HINTER den Griffen der hyraulischen Geräte oder ganz nah am Auto (mit Streifen am Helm und wild fuchtelnd)

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. Nachrüsten ist nicht verboten.
2. Es gibt schon viele RW die das schon haben - oder was anderes, um z.B. spannungsfrei eine Leitplanke zu trennen.
3. Es war nur EIN Beispiel...


Eben nur ein Beispiel auf weiter Fläche...., denn alles das hätte uns hier nicht geholfen:




Geschrieben von Ulrich Cimolino
2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt.
Die wird nach dem Einsatz auch wohl erweitert werden, da der RW1 bei dem gemeldeten Einsatzstichwort bisher nicht dabei war.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
1. Kein HLF kann einen RW ersetzen.
Das hätte auch nicht geholfen, da das nächste HLF 35km entfernt ist (genauso wie der nächste RW2) und weder HLF noch die RWs die Rettungsplattform gehabt hätten.

Das nämlich unsere, genauso wie zwei (!) Rettungssätze bei unserer kleinen Stützpunktfeuerwehr...
Warum?!
Wir haben nachgerüstet und die alte Rettungsgeräte nicht weggeschmissen, sondern auf´s LF gepackt....


Gruß
Lars

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