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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Hydr. Rettungsgeräte | 42 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 417118 | ||
Datum | 25.07.2007 21:49 MSG-Nr: [ 417118 ] | 10229 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Kein HLF kann einen RW ersetzen. Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Nachrüsten ist nicht verboten. Eben nur ein Beispiel auf weiter Fläche...., denn alles das hätte uns hier nicht geholfen: Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. Eine sinnvolle AAO wird nicht durch aufgeblasene HLF ersetzt. Die wird nach dem Einsatz auch wohl erweitert werden, da der RW1 bei dem gemeldeten Einsatzstichwort bisher nicht dabei war. Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Kein HLF kann einen RW ersetzen. Das hätte auch nicht geholfen, da das nächste HLF 35km entfernt ist (genauso wie der nächste RW2) und weder HLF noch die RWs die Rettungsplattform gehabt hätten. Das nämlich unsere, genauso wie zwei (!) Rettungssätze bei unserer kleinen Stützpunktfeuerwehr... Warum?! Wir haben nachgerüstet und die alte Rettungsgeräte nicht weggeschmissen, sondern auf´s LF gepackt.... Gruß Lars | ||||
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