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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder - Einbauvorschriften | 37 Beiträge | ||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 417646 | ||
Datum | 28.07.2007 18:24 MSG-Nr: [ 417646 ] | 17075 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Wo ist also dein Problem? Ich glaube eher, dass Du ein Problem damit hast, Deine Weißheit nicht unter das Volk zu bringen zu können. Entschuldige bitte, dass ich nicht so ein studierter Supermann bin wie Du, der auch nicht sooo lange Jahre in der Materie gearbeitet hat. Du meinst also im Ernst, dass der zuständige Mitarbeiter der KV das aus seiner mehr oder weniger großen Erfahrung ableitet? Keine Norm oder Verordnung? Keine Empfehlung der Sachversicherer oder sonst wem? Das heißt also auch, dass der Mitarbeiter x in Köln, das anders machen kann als Mitarbeiter y in Berlin? Gerade im Brandschutz (besser gesagt im vorbeugende) darum gehts ja hier wohl ist doch alles so toll geregelt. Und entschuldige bitte Christian versuche mal zu verstehen, dass ich nicht so schlau bin wie Du, ich verstehe es noch nicht. Aber wenn man hier im Forum nicht so viel Fragen soll, dann sag mir das bitte. Nichts für ungut... | ||||
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