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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Monophone | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 418672 | ||
Datum | 03.08.2007 23:49 MSG-Nr: [ 418672 ] | 13030 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Sinnigerweise spricht man sich an den Kreisgrenzen natürlich ab, damit man im "Grenzgebiet" nicht den gleichen Kanal hat, wie die Nachbar-Fw. Und selbst wenn. Who cares? Wir reden von 2m. Reichweite mit 1W Sendeleistung, quasi optischer Ausbreitung und den üblichen physikalischen Problemen sehr begrenzt. Wie weit soll die "Störung" reichen? Bei uns im Kreis läuft schätungsweise 95% des 2m Funkverkehrs (Einsatz und Übungen) auf einem 2m Kanal. Und Du hast so gut wie nie Störungen durch Nachbarwehren. Und wenn gilt eben Funkdisziplin. Geschrieben von Manuel Schmidt Aber 4 Kanäle gäbe schon 3 Abschnitte + Führungskanal. Nimm doch gleich den 3qer als FüKanal. Wenn Du dann den RD in einem Abschnitt hast, dann kann deren Altr auch auf den 31 schalten und Du hast ihn mit an Bord. Damit hast Du 4 Abschnitte + FüKanal. Aber obacht. Stichwort Interkanalmodulation. Und wenns was größeres wird, dann haben wir hier in Ba-Wü noch die Lokalkanäle im 3XX W/O, mit denen man auch noch mal vier Abschnitte versorgen könnte. Das ist dann neben Flächenlagen aber was für "große Brocken" oder weite Strecken. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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