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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNichtrauchergesetz46 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419343
Datum07.08.2007 20:09      MSG-Nr: [ 419343 ]13650 x gelesen
Infos:
  • 08.08.07 Infografik Rauchverbot

  • Hallo Andreas,

    um dieser Frage nachzugehen, wie denn der Begriff "öffentliches Gebäude" im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu verstehen ist, habe ich eine entsprechende Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium gestellt.

    Die Antwort (der zuständige Mitarbeiter hat sich das auch vom Innenministerium bestätigen lassen):
    "da freiwillige Feuerwehren Körperschaften öffentlichen Rechts sind sie öffentliche Gebäude"!

    Geschrieben von Andreas EhrhardtDann wäre die Gerichtsmedizin auch ein öffentliches Gebäude
    richtig, wenn es sich um ein Gebäude einer Körperschaft öffentlichen Rechts handelt!

    Geschrieben von Andreas EhrhardtNein, nein ... ich bleib dabei: Ein Gerätehaus ist ein Gebäude eines öffentlichen Trägers, aber kein öffentliches Gebäude!
    ...wird auch nicht wahrer wenn du es noch ein paar mal schreibst!


    Grüße
    Magnus

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