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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNichtrauchergesetz46 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern419353
Datum07.08.2007 20:29      MSG-Nr: [ 419353 ]13564 x gelesen
Infos:
  • 08.08.07 Infografik Rauchverbot

  • Geschrieben von Andreas Ehrhardtdann erklärt es mir mal bitte so, dass ich das auch versteh! Achja, und bitte kein "Beamtendeutsch"

    Geschrieben von wikipedia.de

    Als Öffentliches Gebäude bezeichnet man Gebäude, die der Öffentlichkeit dienen und daher meist für jedermann zugänglich sind.

    Oft dienen sie als Versammlungsstätte, an der sich größere Menschenmengen zusammenfinden können.

    Auch Gebäude, die öffentlichen Institutionen als Bürogebäude dienen, werden oft als öffentliches Gebäude bezeichnet.

    Beispiele für öffentliche Gebäude:

    * für die Öffentlichkeit: Museum, Opernhaus, Theater, Bibliothek, Krankenhaus
    * für öffentliche Institutionen: Parlament, Dienstgebäude (z. B. Rathaus)




    --> Feuerwehr = Körperschaft öffentlichen Rechts = öffentliches Gebäude


    Grüße
    Magnus

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