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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nichtrauchergesetz | 46 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 419366 | ||
Datum | 07.08.2007 20:40 MSG-Nr: [ 419366 ] | 13695 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Magnus Hammerl Geschrieben von Andreas EhrhardtNein, nein ... ich bleib dabei: Ein Gerätehaus ist ein Gebäude eines öffentlichen Trägers, aber kein öffentliches Gebäude! Es könnte so einfach sein... wenn man denn einfach mal ins Gesetz schauen würde. So ist im Gesetzentwurf zum Bayerischen Nichtraucherschutzgesetz definiert: "öffentliche Gebäude: Gebäude der Behörden des Freistaates Bayern, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie der Gerichte des Freistaates Bayern," d.h. ein Feuerwehrhaus ist ein öffentliches Gebäude i.S. des Nichtraucherschutzgesetzes, weil der Gemeinde gehört. Niedersachsen hingegen definiert das etwas anders: "von Gebäuden für Landesbehörden, Gerichte oder sonstige Einrichtungen des Landes sowie von Gebäuden für die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme derjenigen Personen oder Stellen, denen außerhalb des öffentlichen Bereichs Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen worden sind, und mit Ausnahme von Räumlichkeiten, die anderen Zwecken als der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen," Ei gucke da. Eine Feuerwehr ist aber gar keine Landesbehörde oder Einrichtung des Landes, sondern eine Einrichtung der Gemeinde. Und schon gilt das Rauchverbot nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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