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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNichtrauchergesetz46 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419381
Datum07.08.2007 21:20      MSG-Nr: [ 419381 ]13615 x gelesen
Infos:
  • 08.08.07 Infografik Rauchverbot

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Henrik StellfeldtZur Not dürfte für die meisten Feuerwehrhäuser aber auch folgender Punkt gelten:

    Auszug aus dem nds. Nichtraucherschutzgesetz:6. von Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche aufnehmen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs in der Fassung vom 14. Dezember 2006, BGBl. I S. 3134), geändert durch Artikel 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19. Februar 2007, BGBl. I S. 122), unabhängig davon, ob die Einrichtungen einer Erlaubnis bedürfen,


    Wie ich bereits schrieb: Es könnte so einfach sein... wenn man denn einfach mal einen Blick ins Gesetz werfen würde.
    Deine Vermutung ist absurd. SGV VIII lesen hilft.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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