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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Nichtrauchergesetz | 46 Beiträge | ||
| Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 419400 | ||
| Datum | 07.08.2007 22:49 MSG-Nr: [ 419400 ] | 13575 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Ehrhardt Öffentlich heißt für mich, dass es von jedem Bürger betreten werden kann - das sehe ich speziell bei einem Gerätehaus sehr skeptisch und auch überaus problematisch Ich glaube da liegst du falsch. Ein öffentliches Gebaüde muss nicht unbedingt von jedem ohne weiteres betreten werden können, es muss nur von einem öffentlichen Träger sein. Übrigens hatten wir es schon, dass bei uns die Tore offen standen und ein paar interessierte Bürger hereinkamen und sich die Fahrzeuge anschauen wollten, die haben wir natürlich nicht weggeschickt, schliesslich ist das alles von deren Steuergeldern bezahlt. Wenn im Gerätehaus niemand ist, ist sind auch die Tore usw zu und folglich kann auch niemand einfach so da herein. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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