News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNichtrauchergesetz46 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW419400
Datum07.08.2007 22:49      MSG-Nr: [ 419400 ]13575 x gelesen
Infos:
  • 08.08.07 Infografik Rauchverbot

  • Geschrieben von Andreas Ehrhardt Öffentlich heißt für mich, dass es von jedem Bürger betreten werden kann - das sehe ich speziell bei einem Gerätehaus sehr skeptisch und auch überaus problematisch

    Ich glaube da liegst du falsch. Ein öffentliches Gebaüde muss nicht unbedingt von jedem ohne weiteres betreten werden können, es muss nur von einem öffentlichen Träger sein.
    Übrigens hatten wir es schon, dass bei uns die Tore offen standen und ein paar interessierte Bürger hereinkamen und sich die Fahrzeuge anschauen wollten, die haben wir natürlich nicht weggeschickt, schliesslich ist das alles von deren Steuergeldern bezahlt. Wenn im Gerätehaus niemand ist, ist sind auch die Tore usw zu und folglich kann auch niemand einfach so da herein.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.114


    Nichtrauchergesetz - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt