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Löschgruppenfahrzeug
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein54 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen419988
Datum10.08.2007 08:24      MSG-Nr: [ 419988 ]17754 x gelesen

Hoi,

Geschrieben von Christi@n PannierSo, das wars. Das ist ein Arbeitsunfall, da zahlt die Versicherung. Kein Wort von UVV. Kein Wort von UVV-Verstoß. Kein Wort von "Die Versichung zahlt nicht, wenn du nicht mindestens im Form 3-CSA und mit Helm einbeinig ums LF 24 tanzt". Enttäuscht? Verständlich. Da brechen Welten zusammen. Der Onkel mit dem silbernen Streifen in der Grundausbildung hat was falsches erzählt. Vermutlich weil der Onkel mit dem silbernen Streifen auch (Pflicht-)Versicherter ist und (im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung) im Regelfall keinen der drei Versicherungsfälle so richtig kennt. Macht aber nix: Mit Hilfe von Bild, BamS und Populisten baut er sich seine Vorstellung von der gesetzlichen Unfallversicherung auf und da beginnen dann die Mythen und Legenden. Und die erzählt er anderen. Und die glauben das. Schließlich hat er einen silbernen Streifen, ist demzufolge allwissend und regelt mit Gott den Lauf der Dinge. Und deshalb glaubt man das und erzählt das anderen und irgendwann entwickelt sich so eine Art "Stille Post"-Spiel der Mythen und

hm... ich meine allerdings schon oft genug gehört zu haben, dass es de facto Probleme mit dem Versicherungsschutz gab, wenn Verstöße gegen die UVV vermutet wurden. Wobei das in der Regel Hörensagen ist und ich selbst noch kein solches Problem in meiner Amtszeit live miterlebt habe. Kenne nur eine Geschichte aus den 80ern bei uns, wo es fürchterlich viel Schriftverkehr etc gab, als sich ein Kamerad durch die durchtrittsicheren Stiefel doch ne Schnittverletzung zuzog und derjenige plötzlich in der Beweislast war, dass er tatsächlich Fw - Stiefel trug. Kenne ich aber nur vom Hörensagen und ohne nähere Details.

Aber bei so vielen Lesern kann bestimmt jemand mit einem Fallbeispiel aufwarten.

MfG

Ingo


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