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Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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ThemaUVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein54 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern420009
Datum10.08.2007 09:34      MSG-Nr: [ 420009 ]17575 x gelesen

Hallo Leute!


Geschrieben von Ulrich CimolinoBist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)?

Ich würde das auch bejahen und unterstreichen, allerdings hast Du ja das Richtige auch bereits erwähnt
->Geschrieben von Ulrich CimolinoVielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen...

Und natürlich wird auch derjenige, der da einbeinig im Feuer tanzte gefragt, warum er sowas macht! Spätere Ansprüche sind in meinen Augen auch nicht bei ihm selbst ausgeschlossen!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin




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