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Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein54 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio420015
Datum10.08.2007 09:57      MSG-Nr: [ 420015 ]18011 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoBist Du Dir sicher, dass die Versicherung IMMER zahlt (auch wenn Du ohne Helm und ohne geeignete PSA ohne PA ins Feuer einbeinig tanzt?)?

Ja, ich bin mir sicher.
Auch wenn es dich schockieren mag: Du wärst sogar versichert, wenn du in einer Badehose in den Innenangriff gehst. Nochmal: Für die Leistungspflicht des Unfallversicherers ist einzig das Vorliegen eines Versicherungsfalls (SGB VII, Dritter Abschnitt, §§ 7-13) maßgeblich. Ist dies gegeben (und das ist im Regelfall das Problem, weil zwischen Anspruch(sdenken) des Versicherten und der Definition des Arbeitsunfalls nach § 8 oftmals dezente Unterschiede bestehen, sprich: Der Versicherte glaubt, er habe einen AU, obwohl das keineswegs der Fall ist), so ist der gesetzliche Unfallversicherer in der unverzüglichen Leistungspflicht. Siehe dazu auch III. Kapitel, § 26 ff.
Das deutsche Sozialversicherungssystem kennt diese "Wenn du nicht... dann kriegst du nicht" Denke nicht. Sie wäre auch - vor dem Hintergrund seiner (geschichtlichen) Entwicklung völlig am Ziel der umfassenden Absicherung der Arbeiterschaft vorbei. Du kannst auch in einer Badehose Skifahren, du kannst rauchen oder absichtlich in Malaria-Gebieten Urlaub machen. Wenn du krank wirst bezahlt deine Krankenversicherung. Als Frau kannst du bis 32 studieren und mit 34 ein Kind kriegen, mit 65 (bzw. demnächst 67) kriegst du eine Rente. Zwar nicht viel, aber du kriegst was, obwohl du fast nichts in die Rentenkasse einbezahlt hast. Alles andere würde den Grundgedanken der umfassenden sozialen Absicherung ins absurde führen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoVielleicht auch im Rahmen dieses Kontextes noch ein paar Worte dazu verlieren, dass natürlich die Versicherung sich die ggf. gezahlten Kosten von dem wieder holen könnte, der das einbeinige-ins-Feuer-tanzen hätte verhindern können UND müssen...

Unsere gesetzliche Sozialversicherung beruht - wie oben schon erwähnt - auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Sozialpartner kommen gemeinsam für alle Kosten auf. Das kann aber nur funktionieren, wenn alle mitmachen und keiner das System über Gebühr beansprucht. Wenn Arbeitgeber x keinerlei Unfallverhütung betreibt, dann wird er mehr Unfälle als andere, vergleichbare Betriebe haben und demzufolge mehr Geld als andere aus der Unfallversicherung benötigen. Das wäre unfair, weil alle anderen seine fehlende Unfallverhütung mitfinanzieren. U.a. deshalb beschreibt das SGB VII im IV. Kapitel (§ 104 ff.) die Haftung einzelner Personen vor. Es haften sowohl Unternehmer wie auch Versicherte bei Vorsatz (§§ 104-106) gegenüber anderen Versicherten und deren Angehörigen. Vorsatz ist für eine Versicherung immer ganz böses Blut. Würde die Versicherung bei Vorsatz bezahlen, so wäre dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus haften alle gegenüber dem Sozialversicherungsträger (also BG oder (F)UK) bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchens, wenn der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Siehe oben: Wenn einer absichtlich keine Unfallverhütung betreibt, dann soll nicht die Sozialgemeinschaft dafür bezahlen sonder er alleine soll dafür geradestehen. Nur: Für den Versicherten macht das zunächst mal keinen Unterschied. Es liegt ein Versicherungsfall vor, die Unfallversicherung bezahlt grundsätzlich und ohne Ausnahme. Ob und wie sich die Unfallversicherung ihre Kosten wiederholt ist (und soll ganz absichtlich) nicht das Problem des Versicherten sein. Was zählt ist die Absicherung in allen Fällen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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