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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderung von Versicherungen bei Feuerwehrfehlern ´?7 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW420058
Datum10.08.2007 11:49      MSG-Nr: [ 420058 ]4666 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Oliver Schwab...bei denen Gebäudeversicherungen oder Versicherungen allgemein, Schäden aufgrund "falscher" Vorgehensweise der Feuerwehr, oder falsch verwendetem Löschmittel, beim entsprechenden Träger (Gemeinde) eingefordert haben?

Es gibt gelegentlich gibt es Forderungen Geschädigter wegen fehlerhaften Verhaltens der Feuerwehr. Dazu gibt es allerdings eine ständige Rechtsprechung, die Ansprüche gegen die Feuerwehr verneint. Dies wird auf die sogenannte Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr ohne Auftrag gestützt.
§ 680 BGB Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


Die Anforderungen an "grob fahrlässiges" Verhalten sind nach der Rechtsprechung sehr hoch, bei freiwilligen Feuerwehren noch höher (mir unverständlich).
Wird tatsächlich grobe Fahrlässigkeit festgestellt, besteht für die Gemeinde übrigens auch gleich die Möglichkeit das bezahlte Geld, bei die handelnden Feuerwehrangehörigen zurückzuholen, sogenannten Regress zu nehmen.

Gruß
Sven



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