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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Nichtrauchergesetz | 46 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 420098 | ||
| Datum | 10.08.2007 15:11 MSG-Nr: [ 420098 ] | 13579 x gelesen | ||
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Zur leidigen Frage ob ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetz B/W ist habe ich von unserer Stadtverwaltung folgende antwort erhalten: Zitat: aufgrund des am 01.08.2007 inkrafttgetretenen Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG) besteht ein absolutes Rauchverbot in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen (§ 5 LNRSG). Selbstverständlich gilt z.B. für das Feuerwehrhaus diese Regelung ebenso, wie für das Rathaus, Kindergärten, Schulen, etc. Dies bedeutet für die rauchenden Mitarbeiter(innen) (aber natürlich auch für alle Besucher) dieser Einrichtungen, dass in den Fluren, Gängen, Büros und sonstigen geschlossenen Räumen seit dem 01.08.2007 ein absolutes Rauchverbot herrscht. Zitatende Noch Fragen? Gruß Andreas | ||||
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