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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNichtrauchergesetz46 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W420098
Datum10.08.2007 15:11      MSG-Nr: [ 420098 ]13579 x gelesen
Infos:
  • 08.08.07 Infografik Rauchverbot

  • Zur leidigen Frage ob ein Feuerwehrhaus ein öffentliches Gebäude im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetz B/W ist habe ich von unserer Stadtverwaltung folgende antwort erhalten:

    Zitat:
    aufgrund des am 01.08.2007 inkrafttgetretenen
    Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG)
    besteht ein absolutes Rauchverbot in Behörden, Dienststellen und sonstigen
    Einrichtungen
    des Landes und der Kommunen (§ 5 LNRSG).

    Selbstverständlich gilt z.B. für das Feuerwehrhaus diese Regelung ebenso,
    wie für das Rathaus,
    Kindergärten, Schulen, etc.

    Dies bedeutet für die rauchenden Mitarbeiter(innen) (aber natürlich auch
    für alle Besucher) dieser Einrichtungen,
    dass in den Fluren, Gängen, Büros und sonstigen geschlossenen Räumen seit
    dem 01.08.2007 ein absolutes Rauchverbot herrscht. Zitatende

    Noch Fragen?
    Gruß Andreas



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