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Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikSonstiges zurück
ThemaRettungsdienst bei den sogenannten Hiorgs oder besser bei der FW?113 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz420103
Datum10.08.2007 15:31      MSG-Nr: [ 420103 ]65199 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoAlso musst Du vorher sichten... (wie ohne BHP?

Ich habe nie geschrieben, dass es keinen BHP geben soll!

Ich schlage nur vor den "Behandlungsbereich T1" nicht stur in der Form "Zelt mit Medizinischem Kram drinnen" auszuführen sondern auch die Variante "Anstelle eines Zeltes mehrere Fahrzeuge" zu überdenken!

Jetzt klar?

Der Rest des BHP bleibt davon unberührt.

Zur Sichtung:
In den meisten Fällen wird eine erste Sichtung bereits im Schadensgebiet notwendig sein ("Bergesichtung")
Diese Sichtung ist mit STaRT ausreichend standardisiert möglich, so dass es auch durch geschultes nicht-ärztliches Personal ohne Probleme durchführbar ist.
Wirklich knifflig wird eine Sichtung erst im Behandlungsbereich des BHP. Zu entscheiden, ob ein Patient T1 oder eher T2 ist ist noch relativ gut zu entscheiden.
Interessant wird es dann, wenn man z.B. 3 Patienten intubieren müsste, aber nur die Möglichkeiten für zwei Intubationen (mit dem notwendigen drumrum) hat.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDurch wen? Ausgebildete RAs? Ist in D (noch) nicht vorgesehen...
Ich hab mir auch schon sagen lassen, dass die Sichtung für nicht-ärzte Verboten ist.
Ich frag dann immer, was ich mit meinem RTW machen soll, wenn ich bei einem Verkehrsunfall mit 5 Verletzten (bei 3 PKW) ersteintreffendes Rettungsmittel bin.
Irgendwann muss ich mich entscheiden wem ich Helfe und wem nicht. Das ist dann auch schon Sichtung. Nur nicht im Sinne der DIN die dafür einen Arzt fordert.

Geschrieben von Ulrich Cimolino"nur"?
Was ist mit dem Rest?
Die brauchen auch Versorgung bzw. Betreuung. Durch wen und wie?


Wie ich bereits schrieb:
Die Rettungsmittel sind Bestandteil des BHP! kein alleiniger Ersatz für den selbigen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoJetzt setzt Dich mal hin und rechne aus, wer das innerhalb einer akzeptablen Zeit - sagen wir mal 30 - max. 60 min - hin bekommt, soviele Fahrzeuge NEBEN dem weiter laufenden Tagesgeschäft an diese Einsatzstelle zu bekommen.
BTDT.
20 RTW ist in 30 Minuten nicht zu schaffen.
10 RTW/MZF in 30 Minuten schon.
Und das auf dem Land! (und ja, Gebietsabdeckung schon abgezogen, und ja: mit Hintergrund-RTWs)
Im 60min Radius sind schon die nächsten größeren Städte mit drinnen.
Ich halte das für machbar.

Achja: Wie schnell ist eigentlich so ein ÜMANV-B-Verband mit knapp 140 Helfern abmarschbereit?


Hintergrund meiner MEinung dass man für die Behandlung von T1-Patienten (Ja! als Bestandteil eines BHPs!) ist einfach meine Ansicht, dass die Versorgung eines Schwerverletzten in einem Zelt nicht so optimal sein kann, wie in einem RTW.
Der Personalansatz des NRW-BHP50-Konzeptes sieht auch für jeden T1-Patienten 2 Personen vor (+Arzt als springer). Also ist das auch keine Personalersparnis zu einem RTW.


Manuel



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