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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFunkrufnamen54 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg420189
Datum10.08.2007 23:49      MSG-Nr: [ 420189 ]15905 x gelesen
Infos:
  • 04.08.07 Funkrufnamen in RLP

  • Geschrieben von Kevin Schneidermeines Wissens nach hat doch der Herr Beckstein einen Antrag auf Ausnahmeregelung eingereicht, was ist darau geworden?

    Nix. für was auch?

    Wer große Autos fahren will, der soll einen eine Fahrerlaubnis dafür erwerben.
    Und wer will, daß ich sein großes Auto (ehrenamtlich) fahre der soll mir das bezahlen.


    Geschrieben von Kevin SchneiderWas war damals der Grund für die Herabsetzung auf 3,5t.?


    Fahrsicherheit? Wer auf VW-Golf die FE-Prüfung macht ist nunmal nicht automatisch in der Lage einen LKW mit 7,5t (und ggfs. Anhänger mit einem Zuggesamtgewicht an die 12t) sicher zu führen.
    Und schon gar nicht wenn es sporadisch wie bei der Feuerwehr passiert.

    Und ich habe schon genügend Fahrer mit Problemen bei einem 3,5t Sprinter, mittellanger Radstand erlebt, die sonst auch nur normale Pkw fahren. Da möchte ich mir das bei (ungelernten) 7,5t und besonders ins "engen" Situationen gar nicht erst ausmalen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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