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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung von Absperrmaßnahmen nach VU7 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420573
Datum13.08.2007 12:38      MSG-Nr: [ 420573 ]4606 x gelesen

Geschrieben von Müller Jörg Meine Mutter hatte einen VU und mußte nach diesem VU aus ihrem PKW befreit werden.
Wir haben von der Stadt, wo dieser VU passierte, eine Rechnung erhalten, in der sie ihr die Absperrmaßnahmen in Rechnung stellen! Sie ziehen für die "Personenbergung" (ich wußte gar nicht das meine MA tot is) 60% ab, 40% wären Absperrmaßnahmen und Aufräumarbeiten gewesen und diese (40%) stellen sie uns in Rechnung.


Bei uns in der Gemeinde (Bayern) kann der Einsatz in Rechnung gestellt werden ab dem Zeitpunkt, an dem die zu rettende Person dem Rettungsdienst übergeben worden ist. Das liegt aber dann in der Hand der Gemeinde.
Andere Gemeinden haben da aber ganz fürchterliche Abrechnungsmethoden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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